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Bundeskabinett gefährdet Veranstaltungswirtschaft

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Das Bundeskabinett hat einen neuen Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen ab Oktober beschlossen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann sehen Deutschland damit gut gewappnet für die kommenden Monate, in denen mit steigenden Infektionszahlen zu rechnen ist. Die Veranstaltungswirtschaft erwartet nun Probleme für Events in Deutschland im Herbst und Winter 2022/23.

Schon vorher wurde das sogenannte Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann vorgestellt. Nach einer ersten Bewertung durch die Juristinnen im AUMA können die Landesregierungen demnach keine Messeverbote mehr aufgrund der sogenannten Hotspot-Regelung erlassen. Die neuen Vorgaben im Infektionsschutzgesetz sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Messen werden also auch im kommenden Herbst und Winter durchgeführt werden können.

Eine Einschränkung könnte sich allerdings durch die Festlegung von Personenobergrenzen für öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen, also auch für Messen, ergeben. Diese Beschränkung ist nur möglich, wenn der zuständige Landtag zuvor eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen festgestellt hat. Auch die Anordnung von Hygienekonzepten soll nur unter diesen Voraussetzungen möglich sein.

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Welche gravierenden Auswirkungen die Pläne der Regierung auf andere Veranstaltungen haben könnten, hat Marcel Fery von der TSE AG kürzlich auf dem YouTube Channel Studio Blach thematisiert. Seiner Meinung nach könnte genau der Passus mit der Festlegung von Personenobergrenzen für öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen für Probleme sorgen, denn Veranstalter werden sich auf Unsicherheiten bei ihren Planungen nicht einlassen und dann eher auf Events in Deutschland verzichten.

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Der Deutsche Bundestag wird über die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz voraussichtlich am 8. September entscheiden, danach wahrscheinlich der Bundesrat am 16. September. Ob es dann eine Planungssicherheit für die Event-Destination Deutschland im Winterhalbjahr gibt, scheint fraglich.

(Der Beitrag erschien als Editorial im BlachReport 17.2022)