Start Qualifikation Neue Ausbildungsverordnung „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“

Neue Ausbildungsverordnung „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“

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Am 1. August tritt die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ in Kraft. Alle Ausbildungen, die ab dem 1. August 2016 beginnen, werden auf Grundlage der neuen Verordnung durchgeführt und nach neuer Prüfungsordnung geprüft. Alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse werden noch nach bisheriger Prüfungsordnung geprüft.

Neu in den Ausbildungsrahmenplan  ist die verstärkte Vermittlung von Kompetenz in Netzwerk- und Medientechnik. Erweitert wurden die Qualifikationsinhalte im Bereich der Elektrotechnik, abgestimmt auf die Anforderungen der Unfallversicherungsträger. Dadurch können Fachkräfte für Veranstaltungstechnik auch als Elektrofachkräfte eingesetzt werden. Dem Thema Sicherheit widmet sich künftig ein eigener integrativer Teil des Berufsbildes. Gleichzeitig ist der Fachkraft-Abschluss hinsichtlich der Verantwortlichkeiten deutlicher abgegrenzt vom Meister für Veranstaltungstechnik. Die klassischen kaufmännischen Ausbildungsinhalte sind künftig weniger präsent und konzentrieren sich beispielsweise auf Kalkulationen und betriebliche Richtlinien. Soft Skills wie Personal- und Teamkompetenzen, das Arbeiten mit englischsprachigen Dokumenten und Projektmanagement für kleinere Projekte haben im Ausbildungsrahmenplan einen Platz gefunden.

Künftig besteht die Zwischenprüfung aus zwei Teilen, einem schriftlichen und einem praktischen. Im Rahmen der Abschlussprüfung gibt es nach wie vor schriftliche Prüfungsteile sowie die Bearbeitung und das Fachgespräch zu einem betrieblichen Projektauftrag. Neu ist, dass der Prüfungsteil „Elektrotechnik“ künftig separat geprüft wird.

Speziell für Branchenerfahrene aus dem Veranstaltungsbereich ohne Ausbildungsabschluss startet bei DEAplus am 1. August wieder ein modular aufgebauter Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung für Externe. In den Abschluss integriert ist bei DEAplus die Qualifikation „Elektrofachkraft gemäß SQ Q1“. „Da noch nicht feststeht, wann die Industrie- und Handelskammern Prüfungstermine nach der neuen Verordnung anbieten, ist es sehr sinnvoll, vor dem 1. August die Prüfungszulassung zu beantragen“, empfiehlt Anke Lohmann, DEAplus-Geschäftsführerin allen Interessierten. „Im ungünstigsten Fall müssen Prüflinge danach bis zu zwei Jahren warten, bis die Prüfung nach neuer Verordnung durchgeführt wird.“

Info: www.deaplus.org