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Hilfsmaßnahmen verlängert

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Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen sowie Unternehmen durch die Krise zu helfen, kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen.

Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier außerdem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten. Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Für das kommende Jahr verlängern und erweitern wir die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021. Statt bislang maximal 50.000 Euro pro Monat beträgt die neue Förderhöchstsumme bei der Überbrückungshilfe III bis zu 200.000 Euro pro Monat. Mit dem Instrument der Neustarthilfe als Teil der Überbrückungshilfe III unterstützen wir Soloselbständige mit einer Betriebskostenpauschale von bis zu 5000 Euro. Die Neustarthilfe ist damit gerade für viele Einzelkämpfer in der Kultur- und Medienbranche ein zentrales Unterstützungsangebot.“

Info: www.bundesfinanzministerium.de