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Bewerbungsphase für den Applaus-Award 2025 startet

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Zum zwölften Mal ehrt der Applaus-Award in diesem Jahr Livemusikspielstätten und Konzertreihen aus ganz Deutschland für ihre künstlerisch herausragenden Musikprogramme, ihre kulturelle Exzellenz, ihre Wirkkraft sowie ihr gesellschaftliches Engagement. Ab dem 24. April 2025 haben Clubbetreiber und Veranstalter erneut die Chance, sich für den Preis zu bewerben. In sechs Kategorien werden Auszeichnungen mit Preisgeldern von bis zu 50.000 Euro vergeben.

Katja Lucker, Geschäftsführerin der Initiative Musik: „Der Applaus-Award zeigt seit zwölf Jahren, wie viel Herzblut, Kreativität und kulturelles Engagement in Deutschlands Spielstätten und Konzertprogrammen steckt. Erneut stehen uns rund 1,6 Millionen Euro Preisgelder zur Verfügung. Gerade die Livemusikbranche braucht Sichtbarkeit und Unterstützung, um weiterhin vielfältigen Programmen und einer zukunftsorientierten Nachwuchsförderung eine Bühne zu geben.“

Die Bewerbungsphase für den Applaus-Award startet am 24. April 2025 um 10 Uhr. Bis zum 22. Mai 2025 um 18 Uhr haben in Deutschland ansässige Spielstättenbetreiber und regionale Veranstalter aus allen Genres der Popularmusik und des Jazz die Möglichkeit, sich in sechs Kategorien um eine Auszeichnung zu bewerben:
Beste Livemusikprogramme – Preisgelder von bis zu 50.000 Euro
Beste Livemusikspielstätten – Preisgelder von bis zu 35.000 Euro
Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen – Preisgelder von bis zu 10.000 Euro
Awareness – Preisgelder von bis zu 10.000 Euro
Inklusion – Preisgelder von bis zu 10.000 Euro
Nachhaltigkeit – Preisgelder von bis zu 10.000 Euro

Jeder Bewerber kann maximal zwei Bewerbungen einreichen: eine in den programmbezogenen Kategorien „Beste Livemusikprogramme“, „Beste Livemusikspielstätten“ oder „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“ sowie eine weitere in den themenspezifischen Kategorien „Awareness“, „Inklusion“ oder „Nachhaltigkeit“. Für eine Bewerbung in den Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ ist der Nachweis von mindestens 48 kuratierten Veranstaltungen im Jahr 2024 erforderlich. In den Kategorien „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen“, „Awareness“, „Inklusion“ und „Nachhaltigkeit“ müssen mindestens zehn Konzerte nachgewiesen werden. Für die Kategorien „Beste Livemusikprogramme“ und „Beste Livemusikspielstätten“ gilt weiterhin eine Fördermittelgrenze von unter 40 Prozent für alle 2024 erhaltenen öffentlichen Förderungen. Spielstätten, die diese Grenze überschreiten, können sich in beiden Kategorien für eine undotierte Auszeichnung bewerben.