Start Business Neues Gesetz zur Nutzung von Lasern bei Shows in der Schweiz

Neues Gesetz zur Nutzung von Lasern bei Shows in der Schweiz

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Es gibt eine Neuregelung in der Schweiz bezüglich Lasershows. Danach ist ab Dezember 2020 für jede Durchführung einer Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich.

Diese Sachkunde ist dabei zweistufig definiert:

Sachkundebestätigung nach V-NISSG
Die Sachkundebestätigung kann durch Besuch einer eintägigen Ausbildung und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung.

Sachkundenachweis nach V-NISSG
Der Sachkundenachweis kann durch Besuch einer viertägigen Ausbildung und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne und mit Publikumsbestrahlung.

Ein Anwender mit Sachkundebestätigung kann auch eine Lasershow mit Publikumsbestrahlung durchführen, wenn ein Befähigter mit Sachkundenachweis diese vorbereitet und eingerichtet, sowie den Inhaber der Sachkundebestätigung unterwiesen hat.

Die Ausbildungen unterscheiden sich wesentlich von denen in anderen Ländern: Die Schweiz-spezifischen Regelungen fordern eine spezifische Ausbildung und Prüfung durch eine anerkannte Prüfungsstelle.

Die Laserworld (Switzerland) AG ist eine von derzeit nur zwei anerkannten Prüfungsstellen in der Schweiz für die Sachkundeausbildungen für Veranstaltungen mit Laserstrahlung nach V-NISSG. Die Anerkennung erfolgte durch das Bundesamt für Gesundheit, die Veröffentlichung durch eine Verordnung des Eidgenössischen Departement des Inneren.

Die Neuregelung betrifft nicht nur leistungsstarke, große Laseranlagen, sondern auch alle Geräte der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4. Das bedeutet, dass auch gängige DJ Lichteffekte mit integriertem Lasereffekt unter die Regelung fallen können, deren Betrieb dann ohne Sachkunde ab Dezember 2020 verboten ist.

Für große Produktionen und Touring-Firmen ergibt sich daraus beispielsweise, dass es künftig nicht mehr erlaubt ist, einen entsprechend qualifizierten Cover-Up Operator die Verantwortung übernehmen zu lassen – die Person, die den Laser konkret bedient, muss über die entsprechende Sachkunde verfügen, mindestens über eine Ausbildung zur Sachkundebestätigung.
Weitere Details, auch zur Anerkennung anderer Ausbildungen, sind auf sachkunde-lasershow.ch zu finden.

Info: www.sachkunde-lasershow.ch