Die Sicherheit von Veranstaltungen – insbesondere der Zufahrtsschutz bei Weihnachtsmärkten – steht aktuell im medialen Fokus. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich jüngst zum Thema geäußert. Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs) setzt sich bereits seit Jahren für klare, praxisnahe und einheitliche Regelungen in diesem Bereich ein und fordert nun mehr Klarheit bei diesem Thema ein.
Im täglichen Umgang mit der Thematik herrscht nach bvvs-Ansicht nach wie vor erhebliche Unsicherheit bei allen beteiligten Akteuren. Derzeit zeige sich ein Flickenteppich an Regelungen: In vielen Bundesländern würden konkrete Vorgaben zur Umsetzung des Zufahrtsschutzes, zur Verantwortlichkeit und zur Kostenübernahme fehlen. Während einige Länder großzügige Kostenübernahmen beim Zufahrtsschutz durch Kommunen oder das Land ermöglichten, lehnten andere diese kategorisch ab. Ebenso würden die Zuständigkeiten und Unterstützungsangebote der Landespolizeien beim Zufahrtsschutz stark variieren – von umfassender Beratung bis hin zu einer vollständigen Ablehnung der Mitwirkung.
Der Verband teilt die Auffassung des Bundeskanzlers, dass der Schutz von Veranstaltungen vor terroristischen Bedrohungen in der Verantwortung des Staates liegt. Gleichzeitig bilde eine professionelle, einzelfallbezogene Risikoanalyse das unverzichtbare Fundament jeder Sicherheitsplanung. Bei großen Märkten und Veranstaltungen seit ein umfassendes Sicherheitskonzept ein notwendiger Bestandteil des Sicherheitsmanagements. Es sei zudem essenziell zu betonen, dass klassische Themen der Veranstaltungssicherheit – wie Brandschutz, Fluchtwege und Notfallplanung – weiterhin einen zentralen Stellenwert hätten und die Basis für sichere Märkte und Veranstaltungen bilden.
Der bvvs fordert daher klare Regelungen seitens der Innenministerien, um die aktuellen Unklarheiten zu beseitigen, insbesondere hinsichtlich der Kostenübernahme beim Zufahrtsschutz. Auch die politische Entscheidung, unter welchen Umständen Maßnahmen zum Zufahrtsschutz notwendig sind, müssen getroffen werden (Hessen war hier Vorbild). Klare Zuständigkeiten seien unerlässlich: Die Kommune sollte die leitende Funktion übernehmen und sich von der jeweiligen Landespolizei fachlich beraten lassen. Die Landespolizeien sind anzuweisen, dass insbesondere die Ersteinschätzung der Gefährdung durch ihre Expertise erfolgt.
Mit diesen Forderungen hat sich der Verband nun an Bundeskanzler Merz, den Bundesinnenminister Dobrindt sowie an die Innenministerkonferenz gewandt, um die Dringlichkeit einer einheitlichen und praktikablen Lösung zu unterstreichen.























