Wie in vielen anderen Wirtschaftszweigen spiegelt sich nach Ansicht der im Forum Veranstaltungswirtschaft organisierten Eventverbände auch in der Eventbranche die Realität der modernen Arbeitswelt nicht mehr ausreichend im aktuellen Arbeitszeitgesetz wider. Vertreter des Forums haben deshalb bei ihrem 2. Parlamentarischen Frühstück in Berlin gefordert, das Arbeitszeitgesetz entsprechend anzupassen.
Der Einladung am 21. Mai 2025 ins Bedienrestaurant des Deutschen Bundestages waren Parlamentarier aller demokratischen Parteien gefolgt. In der Debatte wies das Forum Veranstaltungswirtschaft auf die aktuelle Situation und seine Probleme hin und betonte die Notwendigkeit, das Gesetz zu novellieren. Zur Einstimmung auf die gemeinsame Diskussion hielt Christian Willert, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Härting, einen Impulsvortrag.
Während das Arbeitszeitgesetz vorrangig auf die Bedarfe des produzierenden Gewerbes zugeschnitten sei – mit klaren Produktionszyklen und planbaren Abläufen – stünden viele Dienstleistungsbranchen, insbesondere die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, vor ganz anderen Herausforderungen: hohe Auftragsfluktuation, kurzfristige Projektspitzen und ein hoher Gleichzeitigkeitsfaktor. „Die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft arbeitet naturgemäß unter besonderen Bedingungen, um Veranstaltungen an Abenden, Wochenenden oder in Form von Großveranstaltungen zu ermöglichen”, sagt Johannes Everke, Geschäftsführer BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft. „Kleine Teams wachsen im Veranstaltungszeitraum temporär genauso stark an wie die Arbeitszeit – und danach stehen wieder Ruhezeiten. Um dem gerade in Zeiten von Fachkräftemangel entsprechen zu können, braucht die Veranstaltungswirtschaft eine gezielte Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Für rechtssichere, faire und der Branche angemessene Beschäftigungszeiten.“
„Die aktuelle gesetzliche Begrenzung auf acht beziehungsweise maximal zehn Arbeitsstunden pro Tag und 40 bis 48 Stunden pro Woche wird der Realität in der Veranstaltungswirtschaft nicht gerecht”, sagt René Tumler, Geschäftsführer EVVC. „Deshalb schlagen wir eine gezielte, aber auch sozialverträgliche Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes für die Eventbranche vor. Entscheidend ist eine praxisnahe und gleichzeitig sozial verträgliche Ausgestaltung. Eine Änderung im bestehenden Arbeitszeitgesetz ist unausweichlich.”
„Zentral bleibt dabei die Sozialverträglichkeit aller Regelungen – im Sinne der Gesundheit und Selbstbestimmung der Beschäftigten sowie im Interesse der Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Unternehmen”, sagt Christian Ordon, Geschäftsführer Live Musik Kommission. „Bewährt sind solche EU-Rechts-konformen Modelle bereits in Österreich oder in einem der Tarifverträge der Filmwirtschaft.”
„Zudem entspricht eine solche Flexibilisierung immer mehr der gelebten Realität und den Erwartungen der Mitarbeiter”, so Johannes Everke. „Viele Beschäftigte wünschen sich nicht das klassische Modell mit täglich acht Stunden Arbeit, sondern flexiblere Arbeitszeitmodelle, in denen sie bewusst mehrere intensive Arbeitstage in Kauf nehmen, um sich im Gegenzug mehr freie Tage zur Erholung oder persönlichen Entfaltung nehmen zu können. Dieses Bedürfnis nach selbstbestimmter Arbeitsgestaltung sollte ernst genommen und gesetzlich möglich gemacht werden.”
Diskutiert haben die Vertreter mit der Politik auch weitere Themen, die die Veranstaltungswirtschaft momentan beschäftigen: Unter anderem ging es um den Ticketzweitmarkt, konkreter um das Problem des illegalen gewerblichen Weiterverkaufs von Eintrittskarten. Gespräche gab es auch zum Handlungsbedarf in Bezug auf das Statusfeststellungsverfahren, das nach wie vor zu Rechtsunsicherheit führt.
Das Forum Veranstaltungswirtschaft ist eine Allianz sieben maßgeblicher Verbände des Wirtschaftsbereichs. Dazu zählen der BDKV, der EVVC, der FAMA , die ISDV, LiveKomm, der VDVO und der VPLT.