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BDKV startet Titelschutzanzeiger für Veranstaltungen

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Der BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft startet einen Titelschutzanzeiger für Veranstaltungen und bietet der Live-Branche damit einen neuen Service für mehr Rechtssicherheit.

Viele Veranstaltende im Live-Entertainment kennen das Problem: Sie entwickeln ein Konzept oder starten eine Veranstaltung (-sreihe) mit einem Titel, lassen ihn aber nicht direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen. Warum auch? Den Erfolg der neu kreierten Veranstaltung kann man nicht vorhersehen, die Bearbeitungszeiten durch das Amt sind lang und die Kosten hoch. Problematisch kann es dann aber zum Beispiel werden, wenn das „ungeschützte” Event super läuft, bekannter wird und Nachahmer findet. Was ist zu tun, wenn ähnliche Events mit fast gleichem Titel auf den Markt gehen? Hier setzt der BDKV Titelschutzanzeiger an und bietet seinen Mitgliedern wie auch der ganzen Live-Branche mehr Rechtssicherheit zu günstigen Konditionen.

„Ein Titelschutz ist hilfreich und wirksam, wenn etwa zwei Veranstaltende den gleichen oder einen ähnlichen Titel verwenden. Oder wenn mehrere Stakeholder einer Veranstaltung je eigene Interessen mit ihrem Titel verfolgen. Zwar gibt es dieses Problem auch in anderen Medienbranchen, aber in der Veranstaltungsbranche sind die Bedingungen sehr spezifisch: Die Werbung erfolgt besonders geballt und besonders kurzfristig in Hinblick auf die näher rückenden Veranstaltungstermine. Durch diesen besonderen Zeitdruck lässt sich ein verwechslungsähnlicher Titel nur sehr schwer wieder ändern, wenn er erst einmal in der Welt ist. Und andersherum erscheint es vielen Veranstaltenden bei der Kreation von neuen Veranstaltungen oftmals nicht notwendig, diese Titel auch direkt zu schützen: Den Erfolg einer Veranstaltungsreihe kann man schließlich im Vorhinein meist nicht vorhersehen”, fasst Dr. Johannes Ulbricht, Justiziar des BDKV, die Ausgangslage zusammen.

Veranstaltungstitel sind nach dem Markengesetz schutzfähig. Grundsätzlich erwirbt diejenige (juristische) Person, die den Titel als erste verwendet, die Rechte hieran (§ 5 Abs. 3, 15 MarkenG). „Die Titelschutzanzeige entfaltet sofortigen Schutz davor, dass Ihnen ein Mitbewerber den attraktiven Titel Ihrer Veranstaltung „wegschnappt“, während Sie eine Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe mit hohem Aufwand vorbereiten und bewerben. Das ist möglich, weil wir mit der Titelschutzanzeige in den „relevanten Verkehrskreisen“ (also bei den professionellen Veranstaltenden) in branchenüblicher Weise auf die bevorstehende Verwendung des Titels hinweisen. So werden Konflikte und Verwechslungen bei Veranstaltungstiteln und die hieraus resultierenden Kosten und Risiken frühzeitig vermieden”, sagt Johannes Ulbricht.

Auf der BDKV-Webseite können ab sofort und zu attraktiven Konditionen Titelschutzanzeigen geschaltet werden, wobei Verbandsmitglieder einen Nachlass von 50 Prozent erhalten.

Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV: „Der BDKV Titelschutzanzeiger ist das neuste Werkzeug in unserem umfangreichen Werkzeugkasten. Erst im April sind wir mit unserer externen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz an den Start gegangen, was ein zweites innovatives Leuchtturmprojekt ist. Zusätzlich profitieren die Mitglieder von zahlreichen Vertragsmustern, Codes of Conducts, unserer FAQ zu branchenrelevanten Rechtsthemen und natürlich der allgemeinen exklusiven Rechtsberatung durch die beiden Verbandsjustiziare Dr. Johannes Ulbricht und Götz Schneider-Rothhaar. Wir sind stolz auf unsere Fortschritte und dass wir unseren Mitgliedern hiermit ganz konkret Rechtssicherheit und geldwerte Vorteile bieten können.”