Start Business Lleyendecker beantragte Insolvenz in Eigenverwaltung

Lleyendecker beantragte Insolvenz in Eigenverwaltung

8

Die Leyendecker GmbH aus Wuppertal (Lleyendecker) hat beim Amtsgericht Wuppertal ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Unternehmen will das Verfahren nutzen, um sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen und die wirtschaftliche Basis für einen dauerhaft profitablen Geschäftsbetrieb zu stärken.

Der Veranstaltungstechnik-Dienstleister mit Standorten in Wuppertal und Berlin bleibt während des Verfahrens handlungsfähig. Die Geschäftsführung mit Marcus Leyendecker und Ingo Leyendecker führt das Unternehmen weiter und setzt die Sanierung unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters Frank Schwarzer von der Kanzlei AndresPartner um. Rechtlich wird Lleyendecker von Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte begleitet, die betriebswirtschaftliche Beratung übernimmt plenovia. Zusätzlich wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.

Nach Angaben des Unternehmens läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter. Bereits bestätigte Veranstaltungen sollen wie geplant umgesetzt werden, auch neue Aufträge werden weiterhin angenommen. Nach Unternehmensangaben stehen dafür die vorhandenen Teams an beiden Standorten sowie bei Bedarf zusätzlich angemietetes Personal und Material zur Verfügung.

Als Gründe für den Schritt nennt Lleyendecker die anhaltend schwache Konjunktur, die starke Abhängigkeit von Kunden aus der Automobilindustrie sowie die rückläufige Nachfrage nach Messen, Kundenevents und Festivals. Diese Entwicklung habe zu einer geringeren Auslastung der vorhandenen Kapazitäten geführt. Im Rahmen der Eigenverwaltung sollen deshalb unter anderem Vertrieb, Auftragsbearbeitung und interne Strukturen weiterentwickelt werden.

Die 1996 gegründete Leyendecker GmbH beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 130 Mitarbeiter und bietet Komplettlösungen für Veranstaltungstechnik an. Öffentliche Informationen zum Verfahren enthalten derzeit keine Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der betroffenen Gläubiger, zu möglichen Personalmaßnahmen oder zu einem Insolvenzplan beziehungsweise einer Investorenlösung.