Die Führung von Rettungswegen, die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts, Vorgaben zur Brandverhütung: das sind nur ein paar der Aspekte, die in der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättV) geregelt sind. Aktuell liegt der Entwurf für eine Überarbeitung der MVStättV vor und die Verbände der Veranstaltungswirtschaft sowie weitere Fachkreise haben bis zum 26. Mai die Möglichkeit zur Stellungnahme. AUMA und EVVC kündigen eine solche Stellungnahme an.
Einer der Schwerpunkte des Entwurfs ist die Betonung der Betreiberverantwortung bei der Erstellung und Einhaltung von Sicherheitskonzepten. Die von der Bauministerkonferenz mit der regelmäßigen Aktualisierung der MVStättV beauftragte Fachkommission Bauaufsicht will erreichen, dass Veranstalter ihre Sicherheitskonzepte möglichst frühzeitig mit den zuständigen Behörden abstimmen. Auf diese Weise soll eine vertiefte Prüfung durch die Behörden sichergestellt werden. Ergänzt wurde in dem Entwurf außerdem, dass die konkreten Verantwortlichkeiten des Ordnungsdienstleisters und der Ordnungsdienstkräfte im Sicherheitskonzept festzulegen sind.
Eine von der Messewirtschaft im Vorfeld der Überarbeitung vorgeschlagene Erweiterung des in der MVStättV vorgeschriebenen Veranstaltungsleiters auf eine „Veranstaltungsleitung“ wurde bislang nicht umgesetzt. Wird sowohl von der Seite des Betreibers als auch von der Seite des Veranstalters ein entscheidungsbefugter Vertreter benannt, bilden sie in der Praxis die Veranstaltungsleitung. Sicherzustellen ist, dass zumindest eine entscheidungsbefugte Person auf Seiten des Betreibers oder des Veranstalters anwesend ist.
Der Messeverband AUMA kündigt an, gemeinsam mit dem EVVC eine Stellungnahme zu dem Überarbeitungsentwurf der MVStättV abgeben zu wollen. Aufgrund von Abstimmungs- und EU-Notifizierungsverfahren ist mit der Bekanntmachung der neuen Musterversammlungsstättenverordnung nicht vor Ende des Jahres zu rechnen. Anschließend ist eine Umsetzung der Musterverordnung auf Landesebene erforderlich.