Im Rahmen der so genannten Digitalen Dividende werden die Funkfrequenzen für unterschiedliche Nutzer neu vergeben, vorgeblich um die „Weißen Flecken“ in der Breitbandversorgung zu schließen. Damit sind als Nutzer und finanzkräftige Partner die Mobilfunkbetreiber als voraussichtliche Gewinner abzusehen. Die Frequenzen zwischen 790 und 862 MHz, die bisher für Fernsehausstrahlungen und drahtlose Mikrofonanlagen zur Verfügung standen, werden somit zukünftig der Mobilfunkindustrie zur Verfügung stehen, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nach Meinung von König noch keine marktreife Technologien zur tatsächlichen Nutzung diese Frequenzen entwickelt hat.
Bis zum heutigen Tag ist unklar, welche störungsfreien Alternativfrequenzen für drahtlose Mikrofonanlagen zur Verfügung stehen werden. Sicher scheint jedoch, dass die in den Veranstaltungshäusern derzeit genutzte Drahtlostechnologie wertlos wird, da diese auf das Frequenzband von 790 bis 862 MHz ausgerichtet ist. Da die Umstellung, wie es von der Bundesnetzagentur heißt, bereits Mitte des Jahres 2010 erfolgen wird, ist das Chaos aufgrund des kurzen Zeitfensters vorprogrammiert. Noch kann keiner einschätzen, ob die für Veranstaltungsindustrie zugewiesenen Frequenzen gar eine Neuentwicklung des Equipments zur Folge hat.
Der EVVC plädiert daher für eine klare und eindeutige Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juni 2009 über eine angemessene Kostenerstattung der Geschädigten. Hierzu gehört auch, dass sämtliche Anlagen, auch nach Erreichen der Abschreibungsfristen, voll erstattet werden, denn diese Anlagen wären bei der bekannten Kassenlage der Kommunen auch noch jahrelang im Einsatz geblieben. „Wenn diese Kosten nicht voll erstattet werden, ist einmal wieder der Steuerzahler der Leidtragende“, so König.
Der EVVC fordert auch die umgehende Mitteilung der für die Veranstaltungsindustrie zukünftigen verfügbaren Frequenzbereiche. Erst dann kann die Tonindustrie tätig werden, um neue Geräte zu entwickeln und zu kalkulieren. Diese wiederum sind die Basis für die Benennung von notwendigen Ersatzinvestitionen und damit einer belastbare und seriösen Grundlage für die Forderungen gegenüber dem Bund. Nur so – verbunden mit einem optimierten Zeitablauf – lassen sich erhebliche Störungen des Veranstaltungsgeschäftes und Kostenübertragungen auf die Kommunen vermeiden.
Info: www.evvc.org