Start Qualifikation Neue Seminartermine für die Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten

Neue Seminartermine für die Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten

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Nach § 5 der OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung) muss bei beim Einsatz von Lasern unter bestimmten Bedingungen ein Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt werden. Die dafür nötigen Kenntnisse können durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar erworben werden. Laserschutzseminar.de bietet im Herbst/Winter 2018 und im Frühjahr 2019 wieder bundesweit in nahezu allen großen Städten Seminare zum Laserschutzbeauftragten an.

Ob in der Industrie, für technische Anwendungen, bei Lasershows und Bühnenevents oder in der Kosmetik: Verschiedene Anwendungsbereiche von Lasern werden konkretisiert und vertieft. Der überwiegende Teil des Laserschutzseminars ist inhaltlich jedoch für alle Anwendungsbereiche identisch.

Das Laserschutzseminar behandelt dabei alle wesentlichen Inhalte zur Erlangung der Kenntnis als Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV in Verbindung mit den TROS. Eine Urkunde und ein Nachweis im Scheckkartenformat bescheinigt die erfolgreiche Teilnahme am Seminar zum Laserschutzbeauftragten.

Nach der neuesten Fassung der OStrV müssen die Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden – Laserschutzseminar.de empfiehlt eine Wiederholung nach spätestens drei bis fünf Jahren.

Der erste Termin findet am 7. September in Düsseldorf statt. Bis März 2019 werden dann noch zahlreiche Seminare in Städten und Ballungsgebieten angeboten. Alle Termine und weiterführende Informationen sind auf der Anbieter-Homepage gelistet.

www.laserschutzseminar.de