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Großveranstaltungen weiterhin verboten

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Nach einem aktuellen Beschluss der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder ist in den kommenden Monaten die Durchführung von Großveranstaltungen weiterhin nicht gestattet. Diese aktualisierte Richtlinie gilt vorerst bis zum 31. August 2020 und soll der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie dienen. Davon sind dann beispielsweise alle in diesem Zeitraum betroffenen Festivals wie das Wacken Open Air betroffen.

Info: www.bundesregierung.de